KI-Haftungsrisiken bei generierten Inhalten

News | 16.02.2026

KI nutzt (fast) jeder. Doch kaum jemand fragt sich: Welche Haftungsrisiken birgt die Nutzung von KI, besonders bei generierten Inhalten? Ein konkretes Beispiel: Ein Mitarbeiter soll einen Gewinnspielflyer erstellen.Um besonders auf den Hauptpreis (ein Wochenende für 2 Personen in einem Luxushotel) aufmerksam zu machen, gibt er bei ChatGPT 5 den folgenden Prompt ein: „Bitte erstelle mir ein realistisch wirkendes Bild wie ein Foto für ein Hotel für reiche Kunden, welches das Gebäude und davor parkende Autos sowie einen gepflegten Park zeigt.“ Das KI-generierte Bild zeigt u. a. zwei Autos, wobei eines ein deutlich erkennbares Porsche-Logo auf der Motorhaube hat.Und was heißt das nun? Darf das Bild so verwendet werden? Wer haftet im Falle einer Markenverletzung? Diese und weitere spannende Fragen werden im Aufsatz von Prof. Dr. Anke Reich, LL.M. in Heft 5 der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 2026 (S. 271–277) behandelt. Wer lieber eine persönliche Erläuterung erhalten möchte, ist herzlich eingeladen, zur , deren Ansprechpartnerin sie ist, zu kommen.Was denkt ihr? Habt ihr Euch schon Gedanken zur Haftung für rechtsverletzenden Output generativer KI gemacht?

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„KI spart Zeit. Aber wer trägt die Verantwortung, wenn generierte Inhalte rechtlich problematisch werden?“

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Quelle: LinkedIn