CEOs Komfortzone: NIS-2 trifft rund 29.500 Unternehmen. Uns nicht.
News | 06.03.2026
CEOs Komfortzone: NIS-2 trifft rund 29.500 Unternehmen. Uns nicht.
Aber: Cyberrisiken kennen keine Unternehmensgröße.In der Fokus-Gruppe IT-Compliancedes IT Klub Mainz & Rheinhessen e.V.beschäftigen wir uns aktuell intensivmit einem Aspekt der NIS-2-Umsetzung,der häufig unterschätzt wird:Die Schulungspflicht der Geschäftsleitung.Ein Blick in § 38 BSIG zeigt,wie klar der Gesetzgeberdie Verantwortung formuliert.Und wie eng Umsetzung,Haftung und Wissenmiteinander verknüpft sind.Drei Absätze bilden faktisch eine Haftungskette:1️⃣ Umsetzungs- und ÜberwachungspflichtDie Geschäftsleitung ist persönlich dafür verantwortlich, dass die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG umgesetzt und deren Einhaltung überwacht werden.👉 Eine Delegation der Verantwortung ist nicht möglich.2️⃣ Persönliche HaftungBei schuldhafter Pflichtverletzung haftet die Geschäftsleitung nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen gegenüber der eigenen Einrichtung.👉 Persönlich und unbegrenzt.3️⃣ SchulungspflichtRegelmäßige Schulungen sind verpflichtend.Das BSI empfiehlt eine Basisschulung von etwa 4 Stunden sowie jährliche Auffrischungen, deren Teilnahme dokumentiert werden muss.👉 Die Konsequenz ist eindeutig:Wer Entscheidungen über Cyber-Risiken trifft,muss sie auch verstehen.Für CEOs, CISOs und CTOs bedeutet das nicht nur Compliance,sondern auch strategische Verantwortung:Cybersecurity ist kein reines IT-Thema mehr.Sie ist Teil der Unternehmensführung und Haftungsarchitektur.Mein Eindruck aus der Praxis:Viele Organisationen konzentrieren sich stark auf technische Maßnahmen, unterschätzen aber die Pflicht zur nachweisbaren Schulung der Geschäftsleitung.Dabei ist genau sie der Dreh- und Angelpunkt zwischen Strategie, Risiko und Haftung.Mich interessiert daher Ihre Perspektive:Wie organisieren Sie Schulungen zur NIS-2-Verantwortung in Ihrer Geschäftsleitung?
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Quelle: LinkedIn